Am 6. August 2021 stellten wir folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses:
Antrag:
- Die Stadt Hennef stellt ihre Außenkommunikation mit Privatpersonen, in den Grenzen der notwendigen Rechtssicherheit, auf einfache Sprache analog §11 I des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Einfache Sprache ist eine sprachlich vereinfachte Version der Standardsprache oder Fachsprache. Der Sprachstil ist einfacher, klarer und verständlicher. (Quelle: Wikipedia)
- Die Parteien bemühen sich bei ihren Anträgen und Anfragen ebenfalls die oben beschriebene einfache und bürgernahe Sprache zu verwenden.
- Die Verwaltung bringt, in den Grenzen der notwendigen Rechtssicherheit, zukünftige Verwaltungsvorlagen ebenfalls in einfacher Sprache ein. Zusätzlich fügt sie bei Veröffentlichungen der Beschlüsse im Amtsblatt eine Zusammenfassung des Beschlusses in einfacher Sprache an den Beschluss an.
- Alle Menschen in Hennef erhalten zusätzlich einen Anspruch auf Erklärungen und Schreiben in leichter Sprache analog §11 II BGG. Um dies zu gewährleisten, werden einerseits die analogen Informationsschreiben durch Passagen der einfachen Sprache ergänzt. Zudem wird eine barrierefreie Möglichkeit eingerichtet, durch welche zukünftige Schreiben der Stadtverwaltung in leichter Sprache erhalten werden können. Leichte Sprache ist eine speziell geregelte einfache Sprache. Die sprachliche Ausdrucksweise zielt dabei auf die besonders leichte Verständlichkeit. (Quelle: Wikipedia)
- Veröffentlichungen Dritter und Gesetzestexten sind Zusammenfassungen in leichter, mindestens in einfacher Sprache hinzuzufügen.
- Die oben aufgeführten Punkte gelten auch für den Internetauftritt der Stadt Hennef. Ist eine Veröffentlichung aufgrund der Rechtssicherheit und Rechtsgebundenheit nicht möglich, wird eine Zusammenfassung in einfacher oder leichter Sprache hinzugefügt. Um dies zu gewährleisten, wird ein Tool eingerichtet, welcher es ermöglicht den Internetauftritt der Stadt Hennef einfach und barrierefrei in einfacher oder leichter Sprache zu gewährleisten.
- Die Stadt Hennef organisiert ein entsprechendes Kursangebot für Mitarbeiter und zur Bildung und Weiterbildung.
- Die korrekte Verwendung von leichter und einfacher Sprache ist in allen schriftlichen Publikationen der Stadt und für ihren Internetauftritt in regelmäßigen Abständen von einer unabhängigen Stelle zu validieren und die Ergebnisse der Politik vorzulegen.
- Für alle der Stadt Hennef anhängigen Unternehmen, Mehrheitsbeteiligungen etc. sind die oben genannten Punkte synonym anzuwenden, wenn dies möglich ist.
Erläuterung:
Viele Menschen, die Mitteilungen oder Aufforderungen von Verwaltungen erhalten sind mit dem Wortlaut überfordert. Sie wissen oft nicht, wie sie die Mitteilungen oder Aufforderungen deuten sollen und geraten so noch mehr in Schwierigkeiten. Diese wären durch eine einfache Umstellung der Sprache verhinderbar.
In den letzten Jahren hat sich daher das Instrument der „einfachen“ und „leichten“ Sprache gebildet. Diese muss nun Einzug in jegliche amtliche Kommunikation erhalten.
Das führt zum einen zu einer deutlich stärkeren Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit. Daher halten wir, auch nach Vorbild eines Antrages, welcher im Stadtrat Köln gestellt und bewilligt wurde, diese Umstellung für unumgänglich, um alle Menschen zu erreichen und zu beteiligen. Zudem wird dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben aller Menschen in Hennef weiter gestärkt.
Zusammenfassend fördert dieser Antrag durch die freiwillige Ausweitung der Regelung des BGG einerseits die Transparenz und Bürgernähe von Politik und öffentlicher Verwaltung. Es sorgt aber auch andererseits für eine bessere Einbindung aller Menschen in die Entwicklungen und Entscheidungen. Zudem kann es einfach zu verhindernde Schwierigkeiten von Menschen, die der schweren Sprache nicht mächtig sind, entgegenwirken.
Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen
gez. Johannes Noppeney, Ratsmitglied
gez. Lisa Herzig, Fraktionsgeschäftsführerin
Nachfolgend der Antrag als pdf-Datei zum Download und zur Ansicht (nicht barrierefrei):