Am 31. Mai 2022 stellten wir folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses:
Antrag:
Wir beantragen zu überprüfen, ob die Entscheidung des OVG Münster vom 17.Mai2022, Az.: 9A 1019/20 zur Berechnung von Abwassergebühren eine Neuberechnung der Gebührensatzung und Veranlagung erfordert. In diesem Fall wird um Vorlage einer Neukalkulation gebeten.
Begründung:
Bereits wiederholt hat unsere Fraktion die Höhe der Abwassergebühren thematisiert, kritisiert und die ab diesem Jahr geltende, neue Gebührenordnung abgelehnt. Durch die Entscheidung durch das OVG Münster ergibt sich eine neue Rechtssituation.
In der genannten Entscheidung hat das OVG Münster die Gebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 für rechtswidrig erklärt. In der Begründung wird ausgeführt, dass die dortige Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem die Kosten der Anlage überschreitenden Gebührenaufkommen geführt hat. Beanstandet wird der gleichzeitige Ansatz der Abschreibung mit ihrem
Wiederbeschaffungswert und eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzins einschließlich Inflationsrate.
Die an sich betriebswirtschaftlich vertretbare Kombination Abschreibung und Verzinsung, so der 9. Senat, habe hier einem doppelten Inflationsausgleich beinhaltet. Dabei diene die Gebührenkalkulation ausschließlich dazu „durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen“, so der 9. Senat in seiner Entscheidung.
Bemängelt wurde zudem, dass der von der Stadt angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt sei. Für eine angemessene Verzinsung der Abwasserbeseitigungsanlagen dürfe nur der zehnjährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für inländische festverzinsliche Wertpapiere ohne Zuschlag zugrunde gelegt werden.
Soweit die unter Beachtung der OVG-Entscheidung vorzunehmende Prüfung eine Änderung der Gebührenkalkulation erfordert, ist diese zeitnah vorzunehmen und den politischen Gremien der Gemeinde vorzulegen.
Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen
gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Sabine Widmaier, Ratsmitglied
gez. Lisa Herzig, Fraktionsgeschäftsführerin
Nachfolgend stellen wir den Antrag im pdf-Format zum Download zur Verfügung (nicht barrierefrei):