Anfrage: Satzungen nach KAG NRW

Am 18. Oktober 2023 stellten wir folgende Anfrage:

Piktogramm vor grünem Hintergrund mit gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Antrag gestellt." und einem weißen Blatt mit 3 Haken mit jeweils zwei wagerechten Strichen und einem Stift.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anfrage für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses:

Satzungen in der Verantwortung des RPA, welche u.a. auch Regelungen zur Beitragsfestsetzung und Beitrags- bzw. Gebührenerhebung beinhalten, müssen nach § 6 KAG NRW sowohl vorkalkuliert als auch regelmäßig nachkalkuliert werden. Die Verwaltung wird gebeten zu nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Existiert im Rahmen des Dokumentenmanagements der Verwaltung eine Übersicht über sämtliche Satzungen?
  2. Existiert hieraus ein Verzeichnis des RPA, in welchem die Satzungen der Stadt bzw. Verwaltung mit enthaltenen Beitrags- bzw. Gebührenberechnungen und entsprechendem Handlungsbedarf aufgeführt sind?
  3. Sind die notwendigen Vor- und Nachkalkulationen hinsichtlich aller dieser Satzungen regelmäßig durchgeführt worden und wer überwacht/kontrolliert diese Vorgänge?
  4. Wer prüft die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen auf sachliche und formelle Richtigkeit und existieren hierzu Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnisse ?

Erläuterung:

Auf der Basis des Prüf- und Tätigkeitsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Hennef für die Zeit vom 01.01.2022 bis 30.09.22 ergeben sich aus diesem Bericht die vorstehenden, für die Beurteilung der Tätigkeit des RPA im Jahr 2023 unverzichtbaren Fragestellungen.

Die Notwendigkeit eines solchen RPA-internen Kontrollverzeichnisses zeigt sich im Übrigen exemplarisch im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung für die Unterbringung der Asylsuchenden. Hier wurden bislang jahrelang ohne gültige Satzung Beiträge erhoben, nunmehr ist eine neu geschaffene Satzung zur Heilung dieses Mangels im Entscheidungsprozess und musste in diesem Verfahren bereits mehrfach infolge Interventionen aus der Politik nachgebessert werden.

Auch stellt sich hier im Grundsatz die Frage, welche Gebühren für welche Objekte maßgeblich sein sollen. Gerade im Hinblick auf diese „Unterbringungssatzung“ ist eine Kostenaufstellung zu jedem Objekt erklärungsbedürftig und erfordert im Grundsatz generell Vor- und Nachkalkulationen.

Zudem ist nicht ersichtlich, ob die Kostenansätze mit den ortsüblichen Mieten für Einzimmerwohnungen abgeglichen worden sind, da gem. § 6 KGA NRW übersteigende Kostenansätze an die ortsübliche Miete anzupassen sind.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen,

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Detlev Fiedrich, Ratsmitglied
gez. Lisa Herzig, Fraktiongeschäftsführerin
gez. Hans E. Krämer, Sachkundiger Bürger

Nachfolgend findest Du die Anfrage zum Download und zur Ansicht im pdf-Format (nicht barrierefrei):