Antrag: Digitale Ausschussarbeit

Am 27.11.2023 stellten wir folgenden Antrag:

Piktogramm vor grünem Hintergrund mit gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Antrag gestellt." und einem weißen Blatt mit 3 Haken mit jeweils zwei wagerechten Strichen und einem Stift.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses:

Antrag:

Die Verwaltung der Stadt Hennef setzt sich im Sinne der Digitalisierung dafür ein, dass im Regelfall hybride Sitzungen nach und nach standardmäßig angeboten werden. Hierfür wird Nachfolgendes umgesetzt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den § 5 der Hauptsatzung der Stadt Hennef um einen neuen Absatz 6 zu erweitern, welcher gemäß der neuen Möglichkeit des § 58a der Gemeindeordnung (GO) NRW hybride Sitzungen für die dort nicht ausgeschlossenen Ausschüsse explizit zulässt.
  2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, in den § 30 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hennef einen neuen Absatz 9 einzufügen, welcher gemäß des § 58a GO NRW in Verbindung mit dem neu einzufügenden § 5 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hennef die Zulässigkeit einer hybriden Ausschusssitzung determiniert.
  3. Den entsprechenden Ausschüssen wird jeweils eine Entscheidungsvorlage bei der nächsten Sitzung vorgelegt, die hybride Sitzungsdurchführung innerhalb des jeweiligen Ausschusses als Regel für die Zukunft beschließen (vgl. § 58a Satz 3, 4 GO NRW).

Erläuterung:

Laut dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bereits im Zuge der Corona-Pandemie Änderungen in der Gemeindeordnung zugelassen, die es Ausschüssen erlauben in hybrider Form tagen zu dürfen. Die Digitalisierung der politischen Gremienarbeit stellt einen wichtigen Schritt dar, um Teilnahmebarrieren für jüngere und in Vollzeit arbeitende kommunale Politiker:innen abzubauen.
Die in § 47a GO NRW niedergelegten Neuerungen wurden nun von besonderen Ausnahmefällen auf alle Ausschusssitzungen erweitert.

Um den besonderen Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit und der Rechtssicherheit von Beschlüssen sowie der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gerecht zu werden, dürfen jedoch nur von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassene Systeme zum Einsatz gebracht werden. Die gpaNRW hat bisher drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für die digitale Gremienarbeit in den Kommunen zugelassen. Weitere Zulassungsanträge werden derzeit bearbeitet.

Bevor Kommunen von den neuen technischen Möglichkeiten Gebrauch machen können, müssen sie sich für eines der zugelassenen Lizenzprodukte entscheiden und die wesentlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen. So ist u.a. eine Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung erforderlich (Link zur Pressemitteilung des Minsteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW zur Nutzung von Videokonferenzlösungen für Ausschuss- und Ratssitzungen)

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Stand vom 01.11.2023 (Link zu § 58a der Gemeindeordnung NRW auf dem Portal Recht.NRW.DE)

§ 58a Hybride Sitzungen der Ausschüsse
In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen. Von diesem Recht ausgenommen sind die in § 57 Absatz 2 genannten Ausschüsse. Dem jeweiligen Ausschuss bleibt die Entscheidung darüber vorbehalten. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die Beschlussfassung soll so rechtzeitig gefasst werden, dass § 47 Absatz 2 gewahrt werden kann. § 47a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4 gilt entsprechend.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Johannes Noppeney, Ratsmitglied
gez. Miriam Deimel, Sachkundige Bürgerin


Nachfolgend der Antrag als pdf-Datei zum Download und zur Ansicht (nicht barrierefrei):