Am 18. Februar 2024 stellten wir folgende Anfrage:

Sehr geehrter Hem Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgende Anfrage für die nächste Sitzung des zuständigen Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 26.02.2024
Anfrage
Die Verwaltung wird gebeten, im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen nachfolgender Sachverhalte auf den Haushaltsentwurf 2024 kurzfristig, aber spätestens zum 26.02.2024, zu nachfolgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
Auf der Basis der Niederschrift der Kommission „Projektbeirat Stadt Blankenberg“ unter TOP 3 wurde
mitgeteilt, dass der Stadt Hennef 4 Bewilligungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von 8.796.771 Euro auf der Grundlage der im Zeitraum 2020-2023 geltenden Städtebauförderrichtlinie erteilt worden sind. Hiervon seien 2.316.108 Euro bereits abgerufen und der aktuelle Kontostand läge bei ca. 3,1 Mio. Euro. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Städtebauförderrichtline in wesentlichen Teilen ab 2024 neu konzipiert worden ist, ergeben sich folgende Fragestellungen:
Sind die vorgenannten, auf der Grundlage der bis 31.12.2023 geltenden Förderrichtlinie ergangenen
Bewilligungsbescheide mit zeitlichen Auflagen hinsichtlich der Fertigstellung bzw. der Durchführung der
jeweiligen geförderten Maßnahmen erteilt worden und welche Konsequenzen ergeben sich durch beschlossene oder geplanten Verschiebungen von Maßnahmen und Projekten hinsichtlich der bewilligten Beträge ?
Sind solche Auswirkungen im Haushaltsentwurf 2024 berücksichtigt worden und wenn ja, in welchem Umfang?
Hinsichtlich der als „Restprogramm“ bezeichneten Maßnahmen zu dem sogenannten STEP 2024 für Marktplatz und Lehrgarten war ein Förderantrag als Erstantrag unter der Ägide der neuen Förderrichtlinie vorgesehen. Hierzu sollte vorab eine vorläufige Finanzierungsobergrenze festgelegt und festgeschrieben werden. Hieraus ergibt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Verwaltung mögliche Förderansprüche nach der neuen Förderrichtlinie auf welcher Berechnungsbasis bzw. Finanzierungsobergrenze in den Haushaltsentwurf 2024 einbezogen hat und welche Auswirkungen auf den Haushalt 2024 durch diesen Sachverhalt gegeben sind?
Erläuterung
Auf der Basis des vorliegenden Haushaltsentwurfes sind die angefragten Sachverhalte für das Haushaltsjahr
2024 von durchaus erheblicher Bedeutung. Insbesondere stellen die Höhe erwarteter Förderbeträge und
tatsächlich der Stadt Hennef verbleibender Aufwendungen im Zusammenhang mit dem überaus
anspruchsvollen Gesamtprojekt „Stadt Blankenberg“ bei einer erwarteten Unterdeckung des Haushaltes in einer Größenordnung von mehr als 4,5 Mio. Euro für die Beurteilung des Haushaltsentwurfes im Jahr 2024
unverzichtbaren Fragestellungen dar.
Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen
gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Detlev Fiedrich, Ratsmitglied
gez. Lisa Herzig, Fraktionsgeschäftsführerin
Die Anfrage steht nachfolgend als pdf-Datei zum Download und zur Ansicht zur Verfügung (nicht barrierefrei):