Antrag & Tischvorlagen: Baulandentwicklungskonzept

Am 01. Juli 2024 stellten wir folgenden Antrag:

Piktogramm vor grünem Hintergrund mit gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Antrag gestellt." und einem weißen Blatt mit 3 Haken mit jeweils zwei wagerechten Strichen und einem Stift.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung der zuständigen Ausschüsse:

Antrag:

Zur Vorlage V 2024/4275 –Baulandentwicklungskonzept der Stadt Hennef wird die Beschlussfassung zur Zustimmung als „Städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 BauGB“ (erneut) vertagt und diese zu einem späteren Zeitpunkt mit einem zu vervollständigenden Konzept erneut eingebracht. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Vorbereitung des Konzeptes zur Herstellung der Entscheidungsreife die nachfolgend formulierten Anforderungen zu ergänzen:

Vorbemerkung:

Der Beschlussvorschlag lautete wie folgt:
Dem vorgelegten Baulandentwicklungskonzept der Stadt Hennef 2023 wird als „Städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 BauGB zugestimmt. Das Konzept ist die strategische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Baulandentwicklung im Stadtgebiet.

Erläuterung:

Das seitens der Verwaltung erarbeitete umfangreiche Konzept kommt in der Hauptsache zu dem Ergebnis, dass die weitere Baulandentwicklung im Wesentlichen unter Anwendung des „kooperativen Baulandmodells“ zu erfolgen habe und orientiert sich hierbei an Empfehlungen der „Ouaestio Forschung und Beratung GmbH, Bonn“ aus Juli 2022, ohne dass hierzu konkrete Vorgaben getroffen werden. Kernpunkt des kooperativen Baulandmodells ist die Festlegung von Voraussetzungen, die die „Bauwilligen“ mittels eines Vertrages mit der Stadt Hennef zu erfüllen hätten, um die von ihnen gewünschten Genehmigungen zu erhalten.

Hierzu enthält die zur Beschlussfassung vorgelegte Vorlage der Verwaltung nur allgemeine und unverbindliche Formulierungen wie folgt:

bei „durch Dritte veranlasste Planungen zumindest bei entsprechender Größe (?) grundsätzlich über den Weg des kooperativen Baulandmodells unter Anwendung angemessener (?) Bedingungen hinsichtlich der Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und bei größeren Projekten ggfs. die Flächenabtretung für
Infrastrukturmaßnahmen…realisiert werden sollen.“
Bei dieser Sachlage ist die Verwaltungsvorlage aus unserer Sicht nicht entscheidungsreif, da die wesentlichen Kriterien der städtebaulichen Baulandentwicklung völlig indifferent bleiben und hier ein Modell beschlossen werden soll, dessen tatsächliche Anwendung noch in keiner Weise hinsichtlich seiner Auswirkungen definiert worden ist.

Mindestens müssten dem Konzept klare Aussagen zu entnehmen sein, ab welcher Größe des jeweiligen Vorhabens das kooperative Baulandmodell anzuwenden sein soll sowie welche Verpflichtungen die Planbegünstigten eines solchen Vorhabens eingehen sollen. In der Anlage 1 zu diesem Antrag haben wir mögliche Festlegungen im Sinne dieses Antrages definiert.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Detlev Fiedrich, Ratsmitglied
gez. Lisa Herzig, Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Hans E. Kraemer, Sachkundiger Bürger

Nachfolgend steht der Antrag zum Download und zur Ansicht zur Verfügung (pdf-Datei nicht barrierefrei):

Zu diesem Antrag gab es eine Tischvorlage für den 23. September 2024 mit folgendem Text:

Tischvorlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag an den Tagesordnungspunkt 1.1 der Sitzung des Ausschusses für Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 24.09.2024:

Änderungsantrag zu dem Beschlussvorschlag zu TOP 1.1:

[…] Dem vorgelegten Baulandentwicklungskonzept der Stadt Hennef (Sieg) 2023 wird als Städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch, unter Berücksichtigung der in der Anlage gemachten Definitionen zu den grundsätzlichen Anwendungsbereichen für das kooperative Baulandmodell und der Definition der Rahmenvorgaben, zugestimmt. Das Konzept ist die strategische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Baulandentwicklung im Stadtgebiet.

Nachfolgend steht auch diese Datei zum Download zur Verfügung (nicht barrierefrei):

Die dazugehörigen Anlagen können hier nicht im HTML-Format zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen hier als Download zur Verfügung (nicht barrierefrei):