Antrag: Baulandentwicklungskonzept (Nachfassung)

Am 11. November 2024 stellten wir folgenden Antrag:

Piktogramm vor grünem Hintergrund mit gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Antrag gestellt." und einem weißen Blatt mit 3 Haken mit jeweils zwei wagerechten Strichen und einem Stift.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung der zuständigen Ausschüsse:

Antrag:

Wir beantragen, die in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse „Dorfgestaltung und Denkmalschutz“ und „Stadtplanung und Wohnen“ vom 24.09.2024 vertagte Beschlussfassung über das Baulandentwicklungskonzept der Stadt Hennef mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag erneut auf die jeweilige Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzungen zu bringen. Wir erlauben uns den ergänzenden Hinweis, dass der nachfolgende Antrag ausdrücklich weder den Ausschuss „Dorfgestaltung und Denkmalschutz“ als beschlussfassendes Gremium betrifft noch der heutige Antrag inhaltlich mit dem gern.

Beschluss vom 24.09.2024 vertagten Beschluss identisch ist und insoweit dieser Antrag keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt.

Vorbemerkung:

Der Beschluss Vorschlag lautete wie folgt: Dem vorgelegten Baulandentwicklungskonzept der Stadt Hennef 2023 wird als „Städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 BauGB“ unter Einbeziehung der Konkretisierung seines Anwendungsbereiches gemäß der als Anlage 1 beigefugten Leitliste zugestimmt. Das Konzept ist die strategische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Baulandentwicklung im Stadtgebiet.

Erläuterung:

Das Baulandentwicklungskonzept auf Basis der Fortschreibung vom 15.05.2024 ist unverzichtbar für die künftige Entwicklung der Stadt und ihrer Außengebiete. Die Verwaltung muss zeitnah in die Lage versetzt werden, mit eindeutigen und klaren Vorgaben gegenüber Bauherren, Investoren und Interessenten auftreten zu können und verlässliche Planungsgrundlagen für jegliche Art von Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Hennef und seiner Dörfer jederzeit abrufen zu können.

Sozialverträglicher Wohnungsbau, Energiebedarfsplanung mit emeuerbaren Energien, Klimaschutz und Klima-
Gefahrenabwehr und die Einbeziehung der Hennefer Konzepte für Mobilität können wir nicht dem Wohlwollen von Bauherren, Investoren und Interessenten überlassen. Insbesondere im Hinblick auf die wetter- und klimatechnischen Herausforderungen und vor allem auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus müssen klare Leitlinien für die mit den Genehmigungsverfahren beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah geschaffen werden.

Das seitens der Verwaltung erarbeitete umfangreiche Konzept kommt in der Hauptsache zu dem Ergebnis, dass die weitere Baulandentwicklung im Wesentlichen unter Anwendung des „kooperativen Baulandmodells “ zu erfolgen habe und orientiert sich hierbei an Empfehlungen der „Ouaestio Forschung und Beratung GmbH, Bonn“ aus Juli 2022, ohne dass hierzu konkrete Vorgaben getroffen wurden.

Kernpunkt des kooperativen Baulandmodells ist die Festlegung von Voraussetzungen, die die „Bauwilligen“
mittels eines Vertrages mit der Stadt Hennef zu erfüllen hätten, um die von ihnen gewünschten Genehmigungen zu erhalten.

Ausdrücklich enthält die nunmehr vorgeschlagene Konkretisierung des Konzeptes klare Regelungen, nach denen beispielsweise die Errichtung von kleineren Wohneinheiten sowohl innerstädtisch als auch im Außengebiet nicht Gegenstand dieses Konzeptes sein sollen, sondern unverändert der Prüfung nach allgemeinem Bau- und Bauordnungsrecht unterliegen.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
Detlev Fiedrich, Ratsmitglied
Hans E. Krämer, Fraktionsgeschäftsführer


Diesem Antrag ist eine Anlage beigefügt, die ausdrücklich Teil dieses Schreibens/Antrages ist (diese kann hier im HTML-Format nicht wiedergegeben werden).

Der Antrag steht nachfolgend als pdf-Datei mit Anlage zum Download und zur Ansicht zur Verfügung (nicht barrierefrei):