Antrag: Klimawandelanpassungsmaßnahmen

Am 11. August 2022 stellten wir folgenden Antrag:

Piktogramm vor grünem Hintergrund mit gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Antrag gestellt." und einem weißen Blatt mit 3 Haken mit jeweils zwei wagerechten Strichen und einem Stift.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses:

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah interne, fachübergreifende Gespräche zu führen, welche Klimawandelanpassungsmaßnahmen in Hennef passend, welche Projekte angedacht bzw. vielleicht schon in Planung sind und zum nächsten Sitzung des Ausschusses berichten. Darüber hinaus sollen die geplanten Projekte und Projektideen dahingehend geprüft werden, ob sie über das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ förderfähig sind. Bis zum 15.10.2022 (Abgabefrist) wird eine erste Projektskizze beim Fördergeber eingereicht.

Begründung:

Das Klimawandelpassungsgesetz (KlAnG NRW) §3 Abs. 2 beschreibt, dass „[d]ie Anpassung an den Klimawandel […] insbesondere auch der Gefahrenvorsorge, der Gesundheit der oder des Einzelnen und der Allgemeinheit, der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen sowie der Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft [dient].“ Nach §6 Abs. 3 KlAnG wird den Gemeinden empfohlen, kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und die darin vorgesehenen
Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus sollen Klimaanpassungsmaßnahmen laut §6 Abs. 4 KlAnG auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Berücksichtigung finden.

Mit dem Hochwasser 2021 und immer häufigeren Trocken-/Hitzeperioden, Starkregen- und Klimafunktionskarte sowie der Neugestaltung des Marktplatzes ist das Thema Urbane Klimawandelanpassung auch in Hennef aktueller denn je und sollte aus dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge mehr denn je Berücksichtigung finden. Das Bundesförderprogrammprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des BBSR soll investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Städte und Gemeinden sind antragsberechtigt (Link zum Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Projektaufruf)


Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen,

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Lisa Herzig, Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Miriam Deimel, Sachkundige Bürgerin

Nachfolgend findet ihr den Antrag auch als pdf-Datei zum Download und zur Ansicht (nicht barrierefrei):