Unsere Positionen zu Klimarisiko in Hennef

Antwort unserer Kandidatin für Geistingen – Miriam Deimel – zur Kommunalwahl 2025 auf Anfrage Geistinger Bürger:innen

Grundsätzliche Haltung

Meine Kernkompetenz sind Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung. Ich habe meine Masterarbeit zu Barrieren im Kommunalen Klimaschutz geschrieben und war selbst für einige Zeit als Klimaschutzmanagerin einer kleinen Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis tätig. Zurzeit bin ich in einem Bauingenieurbüro tätig.

Ich handle aus der tiefsten Überzeugung heraus, dass der Aspekt Nachhaltigkeit in jeder Haltung und Handlung die langfristig besten Lösungen hervorbringt. Das bestehende System, was nicht nachhaltige Entscheidungen bevorzugt, ist überholt, nicht resilient und vor allem nicht zukunftsfähig. Gemeinwohl steht für mich an erster Stelle.

Meiner Erfahrung nach sind es nicht die kleinen Einzelfall-Maßnahmen und Anträge der Fraktionen, die mal hier und mal dort eingebracht, umgesetzt und dann hochpolitisch durch die handelnden Personen vermarktet werden, sondern eine Anpassung des Systems an neue Gegebenheiten/Umgebungsparameter. Daher habe ich mich vermehrt in den letzten Jahren als Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz für Prozessanpassungen ausgesprochen und immer wieder das bisherige Handeln der Verwaltung und Politik nach dem Schema „alles so wie schon immer, Anpassungen wären ein zu großer Änderungsaufwand“ hinterfragt.

Folgende Beispiele kann ich hier nennen:

  • Umsetzung des Klimanotstandes in der Verwaltung
  • Ansiedlung des Klimaanpassungs- und Klimaschutzmanagements und Verfügungsgewalt in andere Ämter hinein (vor allem auch in das Stadtplanungsamt)
  • Nachhaltigkeitshaushalt zur Umlenkung finanzieller Mittel
  • Standardmäßige Prüfung von Starkregen- und Hitzegefährdung bei Bebauungen
  • Klima-Check (der leider ersatzlos – trotz meines deutlichen Protestes und Appels im Ausschuss, das Tool zielorientiert zu überarbeiten, anstatt komplett zu streichen – zuletzt durch die Mehrheitsparteien im Stadtrat gestrichen wurde)

Ich verweise an dieser Stelle auch an die als Teil der Grünen Fraktion von mir gestellten Anträge in der letzten Legislatur und auf meine Wortbeiträge in den Ausschusssitzungen.

Ich plädiere für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Das bedeutet für mich, dass bei sämtlichen Entscheidungen der Stadtverwaltung 1) Soziales – also das Gemeinwohl der Stadtgesellschaft Hennef –, 2) Ökologisches – also die uns umgebende Natur und deren Schutzfunktionen, aber auch Risikofaktoren für die Stadtgesellschaft – sowie 3) Ökonomisches – also die finanziellen Auswirkungen und Risiken auf die Bürgerinnen und Bürger, die Hennefer Wirtschaft und Stadtverwaltung – als Entscheidungsgrundlage herangezogen wird.

Antworten auf Ihre Fragen

  1. Was sind Ihre Vorstellungen und Pläne zur Bebauung des Lausbergsfeldes? Befürworten Sie oder werden Sie im Stadtrat zulassen, dass das Gebiet komplett bebaut wird, eventuell sogar „scheibchenweise“?

    Wir Hennefer Grüne haben keine konkreten Pläne zur weiteren Verdichtung der Bebauung im Stadtgebiet. Gleichwohl wollen wir sinnvolle Projekte unterstützen, die Wohnraum und öffentliche Infrastruktur (z.B. Schulen und Kitas) bereitstellen und zu einer attraktiven und lebendigen Stadt beitragen. Dass die bestehende Infrastruktur (z.B. Straßen, Kanalisation) hierbei vielerorts schon an ihren Grenzen ist, ist uns bekannt. Daher unterstützen wir insbesondere das durch die Stadtverwaltung aufbereitete Baulandentwicklungskonzept. Die Absicht ist klar: wenn die Stadt ganzheitlich an die Entwicklung von Räumen herangeht, können sehr attraktive Lösungen erarbeitet werden. Beispiel hierfür ist das Neubaugebiet im Siegbogen, wo durch ganzheitliche Planung inkl. Räumen für Schulen, KiTa und öffentlichen Nahverkehr ein attraktives Wohngebiet in das Stadtgebiet integriert werden konnte. Das Baulandentwicklungskonzept soll der Stadtverwaltung Hennef das Gerüst geben, solche Projekte mit privaten Investoren nachhaltig steuern zu können. Die Verbesserung dieses Konzepts durch Einbringung konkreter Anwendungsfälle haben wir durch einen Antrag im November letzten Jahres eingebracht.

    Planen wir also eine ganzheitliche oder scheibchenweise Bebauung des Lausbergsfeldes? Weder noch.Wir fördern jedoch lieber Projekte, die von Grund auf ganzheitlich und nachhaltig gedacht und entwickelt werden – unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und kritischer Betrachtung aller langfristigen Auswirkungen. Beim Bauen im Bestand ist die Betrachtung der Auswirkungen auf die Umgebung und bestehende öffentliche Infrastruktur noch vor der Planung noch essenzieller. Auch der Mehrwert für die Allgemeinheit muss als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

    Stehen wir einer Bebauung einzelner Parzellen im Weg? Nein, sofern die eingebrachten Vorschläge entsprechend der zuvor genannten Aspekte sinnvoll sind. Durch die geplante Bebauung darf jedoch auf gar keinen Fall die Starkregen- und Hitzegefährdung der an den Bebauungsort angrenzenden Umgebung erhöht werden. Das bedeutet, dies muss als Mindestvoraussetzung sichergestellt sein. Ein fallbezogenes Gutachten kann hier durchaus helfen.
  2. Wenn ja, bestehen Sie als Vorbedingung für eine Bebauung auf einem geologischen Gutachten zur Schwammwirkung der heutigen Felder dieses Gebietes, ebenso auf einem Gutachten über die Bewältigung des zusätzlichen Straßenverkehrs in den benachbarten Ortsteilen??

    Die Bebauung von Flächen hat immer entlang der gültigen Richtlinien, insb. für den Ausgleich entsprechender Flächen zu erfolgen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass der Ausgleich lediglich die Minimallösung ist. Wir wollen Hennef zukunftssicher machen. Das heißt, wir betrachten die Stadt Hennef als Gesamtsystem: Potentialanalysen im Bereich der Erneuerbaren Energien Erzeugung, Starkregen- Hochwasser- und Hitzekarten, Mobilitäts- und Schwammstadtkonzepte sind hier wertvolle Mittel, um faktenbasierte Entscheidungen zu treffen.

    Die Studienlage zeigt, dass nicht nur die Intensität, sondern auch die Häufigkeit von Starkwetterereignissen zunehmen werden – und somit auch der Fürsorgeaufwand der Stadt Hennef für die Risikominimierung. Durch Entsiegelung, Schaffung von Rückhaltebereichen und sinnvolle Führung und Nutzung von Regenwasser sowie zusätzliche Begrünung wollen wir helfen, die negativen Auswirkungen dieser Veränderung zu begrenzen. Für nicht abwendbare Versiegelung möchten wir Grüne eine Mischung aus klaren Vorschriften und Kompensation.

    Das Thema ist komplex. Insbesondere in dicht bewohnten Gebieten wie Geistingen treffen verschiedene Interessen aufeinander – beispielsweise der Bedarf an Wohnungen und Kita-Plätzen sowie Verkehrsraum. Wir fokussieren uns daher auf den Wert, den eine Fläche hat, und wägen alle Gemeinwohl-Interessen entsprechend einer nachhaltigen Stadtentwicklung wie zuvor beschrieben ab. Wir wollen den zur Verfügung stehende Raum langfristig möglichst effizient nutzen, was einer nachhaltigen Flächennutzung gleichkommt.

    Unsere Absicht ist es daher auch durch die Unterstützung der Verkehrswende die Attraktivität anderer Verkehrsmittel als das Auto zu erhöhen. Der Wechsel vom KFZ zum Fahrrad oder ÖPNV vieler kommt dann letztendlich auch Autofahrern zugute: wo weniger Autofahrer auf der Straße sind, ist auch weniger Stau. So kann der zur Verfügung stehende Raum besser genutzt werden und mittel- und langfristig mehr Verkehrsraum für weniger platzraubende Möglichkeiten der Fortbewegung und dringend notwendige Begrünung umgewidmet werden.

  3. Über die vor einigen Jahren geteerten breiten Wege auf der Friedhof fließt bei Starkregen eine beträchtliche Menge Wasser ungebremst durch Abfaufrinnen auf die Schulstrasse, von dort auf die Hans-Weber-Strasse. Privaten Bauherrn ist es verboten, so etwas zu installieren, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Die Kapazität des Regenwasserkanals auf der Hans-Weber-Strasse sowie dessen Einlaufmöglichkeiten sind ohnehin fraglich.

    Zur genauen Kapazität des Regenwasserkanals auf der Hans-Weber-Straße liegt mir ad hoc keine Information vor. Die technischen Regeln zur Auslegung orientieren sich jedoch – wie so viele noch geltende Gesetze und Normen – aus meiner Sicht nicht ausreichend an den Zukunftsszenarien, die uns bevorstehen. Eine Anpassung dieser Regeln liegt jedoch außerhalb des Wirkbereichs der Kommunalpolitik.

    In Hennef setzen wir Grüne uns seit Jahren dafür ein, dass Regenwasser auf den Grundstücken selbst – im Sinne einer Schwammstadt – zurückgehalten wird. Jeder Grundstückseigentümer und jede Grundstückseigentümerin muss hier in die Eigenverantwortung gezogen werden. Das entlastet auch den städtischen Haushalt. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Friedhöfe nachhaltig gestaltet werden.

    Ich verweise an dieser Stelle auch auf geltendes Recht, was konsequent umgesetzt werden muss. Ausnahmeregelungen sollte entgegengewirkt, die Einhaltung des geltenden Rechtes durch Standardprüfprozesse der Stadtverwaltung sichergestellt werden.

    BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 – § 8 (Fn 10) Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

    (1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind als Grünflächen 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, […].Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der nicht überbauten Flächen dieser Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sollen die baulichen Anlagen begrünt werden […]. […]

    […]

    (3) Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur genehmigt werden, wenn dadurch keine Nachteile für Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen entstehen […].