FDP Kreisvorsitzender stimmt im Landtag gegen nächtliches Passagierflugverbot

Zwischen Reden und Handeln klaffen bei der Kreis FDP tiefe Schluchten!

Zur Behauptung der Kreis-FDP, sie sei gegen nächtliche Passagierflüge antwortet der Kreistagsfraktionsvorsitzende der GRÜNEN und verkehrspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Horst Becker:

„Es ist schon ‚putzig‘, wie die FDP jeweils vor Landtags- und Bundestagswahlen agiert – man kann Wetten darauf abschließen, dass die FDP dann immer behauptet, sie sei auch gegen den nächtlichen Fluglärm und für ein nächtliches Passagierflugverbot. So auch wieder dieses Mal, obwohl die Fakten selbst der letzten Woche dagegen sprechen und ihr Kreisvorsitzender anders abstimmte!

Ein nächtliches Passagierflugverbot hatte rot-grün im Land 1996 beschlossen und im Rahmen des sogenannten 22-Punkte-Programmes in die Betriebsgenehmigung für den Flughafen geschrieben. Angehalten wurde dies von dem damaligen Verkehrsminister Wissmann (CDU) in der seinerzeitigen CDU/FDP-Koalition wegen angeblicher Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und Inkompatibilität mit europäischem Recht. Dies hat dazu geführt, dass die 22-Punkte-Regelung ohne diesen Bestandteil eingeführt wurde, aber dieser Punkt explizit vom sogenannten Vertrauensschutz für die Fluggesellschaften ausgeschlossen wurde, d.h. unabhängig von der Laufzeit der Fluglärmregelung jederzeit umsetzbar ist!

Im November 2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Rahmen der Klagen gegen die dortige Nachtflugregelung, dass die Unterscheidung von Fracht- und Passagierflügen in einer Nachtflugregelung nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten sei. Während in der Abwägung nächtliche Express-Frachtflüge möglich seien, sei z.B. das wirtschaftliche Interesse der Fluggesellschaften an einem „vierten Umlauf“ in die Urlaubsregionen im Rahmen der Abwägung hinter das Interesse am Schutz der Nachtruhe einzuordnen. Damit war klar: Die vorher immer wieder von den Verkehrsministern vorgetragen Bedenken gegen ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen griffen nicht mehr.

Im Dezember 2006 habe ich für die GRÜNEN daraufhin im Landtag den Antrag gestellt, dass Passagierflugverbot in der Nacht vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung endlich umzusetzen. Dies führte im August 2007 zu einem einstimmigen Landtagsbeschluss, der die Landesregierung aufforderte, genau dies durchzusetzen. Noch im gleichen Monat äußerte aber der ehemalige Verkehrsminister Wittke im Aufsichtsrat des Flughafens, dass er nicht beabsichtige, dem Köln Bonn Airport eine Kernruhezeit für Passagierflugzeuge aufzubürden und er auch nicht beabsichtige, das Landesparlament an dieser Entscheidung zu beteiligen. Herr Papke gab gleichzeitig Interviews, in denen er verkündete, dass das nächtliche Passagierflugverbot spätestens in 2010 umgesetzt würde.

Bis Anfang 2010 geschah nichts! Dies habe ich zum Anlass genommen, im Landtag erneut mit einem Antrag die Landesregierung auffordern zu wollen, endlich zu handeln und den Beschluss umzusetzen. Der Antrag wurde am 11.3.2010 NAMENTLICH abgestimmt, auch Herr Papke, der Kreisvorsitzende der FDP, stimmte dagegen. Dabei hat er in der FDP im Landtag die Rolle des Fraktionsvorsitzenden inne, mithin also eine wesentliche Rolle bei der Herbeiführung der Fraktions- und Koalitionsstandpunkte.

Wie die FDP Rhein-Sieg auch 2010 – quasi traditionell – vor diesem Hintergrund die Falschbehauptung aufrecht erhalten will, sie sei für die Durchsetzung des nächtlichen Passagierflugverbotes, bleibt ein Geheimnis. Oder steht Sie nicht mehr hinter ihrem Kreisvorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden G. Papke, und dieser kurz vor der Ablösung? Mindestens ist festzustellen: ‚Zwischen Reden und Handeln klaffen bei der Kreis FDP tiefe Schluchten!‘ “

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