Finanzielle Transparenz

Die Arbeit der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Rat, den Ausschüssen, den Komissionen und den weitere Gremien ist ehrenamtlich. Die Aufwandsentschädigungen für das aufgenommene Mandat ist in der Hauptsatzung unter "§ 17 Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz" beschlossen und die Höhe der Entschädigungen vom Land NRW in der "Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse" festgelegt [Stand 11.01.2023]. Die Höhe der Entschädigungen hängt von der Größe der Kommune ab.

Die Aufwandsentschädigungen betragen:

  • Bei Ratsmitgliedern eine monatliche Aufwandsentschädigung von 310 €
    und ein Sitzungsgeld (Entschädigung/ Sitzung) von 25 €.
  • Bei Sachkundigen Bürger*innen ein Sitzungsgeld (Entschädigung/ Sitzung) von 45 €.
  • Bei Fraktionsvorsitzenden den zweifachen Betrag und somit eine monatl. Aufwandsentschädigung von 620 €.
  • Bei stellv. Fraktionsvorsitzenden (ab einer Fraktionsgröße von 8 Personen) den eineinhalbfachen Betrag und somit eine monatl. Aufwandsentschädigung von 465 €.
  • Bei Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche, monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 310 €.

Es wird zudem eine Fahrkostenerstattung gewährt und der Verdienstausfall kann gegebenenfalls erstattet werden. Des Weiteren stehen der Fraktion Geschäftsführungskosten in Höhe von543 € pro Monat (Büromaterialien, Mitarbeiter*innen, Weiterbildung etc.) zur Verfügung.

Die Mitglieder des Ortsverbandes (OV) Bündnis 90 / Die Grünen Hennef sind zudem dazu verpflichtet einen Mindestmitgliedsbeitrag von 6 € (Schüler*innen & Student*innen 3 €) an den OV zu zahlen. Personen, welche ein Mandat besitzen, sind zudem dazu verpflichtet 25 % der Aufwandsentschädigungen als Spende an den Verein abzuführen (Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende 10%). 

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