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27.09.24 –
Die Hennefer Parteienlandschaft brüskiert eine ausgezeichnete Verwaltungsarbeit und gefährdet aus partei- und wahltaktischen Gründen die unbedingt notwendige Erklärung zur erforderlichen Fortschreibung der Baulandentwicklung aus dem Jahr 2017 in der Stadt Hennef.
Die in Anbetracht der Wichtigkeit des Vorhabens anberaumte gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Dorfgestaltung und Denkmalschutz zusammen mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen am vergangenen Dienstag in der Meys-Fabrik geriet zu einer unsachlichen und wahltaktisch geprägten Auseinandersetzung der Hennefer Parteien, die größtenteils von sachfremden, teils unwahren und unzutreffenden, und in weiten Teilen offensichtlich am Konzept der Stadtverwaltung völlig vorbeigehenden Argumentationen und gegenseitigen Vorwürfen geprägt war.
Hinzu kamen uninformierte und schlecht vorbereitete interessengeprägte Beiträge im Zusammenhang mit dem Projekt „Kantelberg“ sowie unsachliche Angriffe auf den Bürgermeister. Wer an dieser Veranstaltung teilgenommen hat, wird jeden Bürger verstehen, der Politik und Gremienarbeit als Schmierentheater abtut und nach Änderungen in der politischen Landschaft ruft. Am Ende einer turbulenten Auseinandersetzung beschloss man mit den Stimmen der Mehrheiten im Ausschuss eine Vertagung, ohne hierzu neue oder konkrete Ziele zu definieren.
Was war geschehen ?
Die Verwaltung –hier das Amt für Stadtplanung und Entwicklung – hatte mit der Fortschreibung des Baulandkonzeptes vom 21.03.2017 am 15.05.2024 ihr Konzept für die künftige Baulandentwicklung in der Stadt Hennef vorgelegt. Gestützt auf gutachterliche Empfehlungen und auf die Erfahrungen aus anderen Kommunen kam die Verwaltung zu dem zutreffenden Schluss, die Stadt Hennef könne im Rahmen der künftigen Baulandentwicklung ihren Einfluss auf Bauherren, Investoren und Interessenten am ehesten durch das sogenannte „koordinierte Baulandmodell“ sichern und so Einfluss darauf nehmen, wie sich Hennef in der Zukunft entwickelt.
Kernpunkte dieses Konzeptes sind städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) zwischen der Stadt als Genehmigungsbehörde und den einzelnen Bauherren und Investoren, die je nach Art, Umfang und Größe des Vorhabens die Erfüllung von Auflagen zum sozialen Wohnungsbau, zur umwelt- und klimagerechten Bauweise, zur Energiebedarfsplanung, zum Klimaschutz und Klima-Gefahrenabwehr und zum Hennefer Mobilitätskonzept beinhalten würden. Aus Sicht von Bündnis90/Die Grünen in Hennef war und ist dies weiterhin der richtige und einzige Weg zukunftsgerechter Bauland-entwicklung, jedoch wurde die Fortschreibung des Konzeptes nicht zu Ende gebracht. Hier fehlte es schlussendlich an klaren Vorgaben, für welche Maßnahmen und welche Größenordnung im Stadtkern, in den Dörfern der Stadt und im Außengebiet in welchem Umfang die Verwaltung einen solchen Vertrag mit Investoren und Bauherren aushandeln und vereinbaren sollte. Aus diesem Grund hatten Bündnis 90/Die Grünen Anfang September beantragt, die Beschlussfassung zu vertagen und das Konzept um die konkrete Ausgestaltung des konsolidierten Baulandmodells ergänzt neu in die Ausschüsse bringen zu lassen.
Im Verlauf des Monats September stellte sich dann immer deutlicher heraus, dass die politischen Mehrheitsfraktionen im Rat und in den Ausschüssen diesen Antrag zu wahltaktischen und durchsichtigen Verschiebungs- und Verzögerungsmanövern nutzen wollten und ganz offensichtlich gar kein Interesse daran hatten, dem Konzept der Stadtverwaltung gemäß der Beschlussvorlage zu folgen.
Einen derartigen Missbrauch des Antrages auf Vertagung konnte und wollte Bündnis90/Die Grünen jedoch nicht mittragen und hatte demzufolge das Baulandentwicklungskonzept im September umfangreich nachbearbeitet und ergänzt. Hierbei wurde dem Baulandentwicklungskonzept die noch fehlende Konkretisierung zur Einordnung der betroffenen (Bau-)Maßnahmen sowie zur Definition der Rahmenvorgaben hinzugefügt. Im Rahmen einer Tischvorlage und mittels eines Änderungsantrages zum Beschlussvorschlag zum betreffenden Tagesordnungspunkt beantragten Bündnis90/Die Grünen nunmehr die Zustimmung zum Baulandentwicklungskonzept unter Einbeziehung der erarbeiteten Definitionen und Rahmenvorgaben.
Hierzu ein Parteisprecher:
„Das Baulandentwicklungskonzept auf Basis der Fortschreibung vom 15.05.2024 ist unverzichtbar für die künftige Entwicklung der Stadt und ihrer Außengebiete. Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, mit eindeutigen und klaren Vorgaben gegenüber Bauherren, Investoren und Interessenten auftreten zu können und verlässliche Planungsgrundlagen für jegliche Art von Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Hennef und seiner Dörfer jederzeit abrufen zu können. Sozialverträglicher Wohnungsbau, Energiebedarfsplanung mit erneuerbaren Energien, Klimaschutz und Klima-Gefahrenabwehr und die Einbeziehung der Hennefer Konzepte für Mobilität können wir nicht dem Wohlwollen von Bauherren, Investoren und Interessenten überlassen. Wir werden auch in den nachfolgenden Ausschüssen und im Rat darauf dringen und beantragen, das Konzept unter Einbeziehung der Konkretisierungen zur Beschlussfassung zu bringen.“
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