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04. September 2007
Zur Pressekonferenz von CDU und FDP zum Thema Gemeindeordnung erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
?Trotz eines Parteitagsbeschlusses der CDU, trotz aller Hinweise von Fachleuten mit CDU-Parteibuch und allen kritischen Expertinnen und Experten aus der Anhörung zur Änderung der Gemeindeordnung bleibt es dabei:
Die Landtagsfraktion der CDU mutiert immer mehr zum christdemokratischen Arbeitskreis der marktradikalen NRW-FDP. Als solcher muss sie auch weiter die Lüge von kommunalen Sonnenbänken, Nagelstudios und Autowerkstätten in Finnland wider besseres Wissen behaupten. Weder bei den sogenannten ?Klarstellungen? und ?Ergänzungen? noch bei den Änderungen der Gesetzesbegründungen wurde substanziell etwas geändert. Das gleiche gilt beim Kommunalwahlgesetz, wo sich CDU und FDP noch nicht einmal auf eine Sperrklausel von zwei Prozent einigen konnten und stattdessen ein sogenanntes Grundmandat einführen. Fazit: Der Schwanz wackelt weiter mit dem Hund, und der Hund muss sich auch noch öffentlich darüber freuen.?
07. März 2007
28. Februar 2007
Entwurf ist auch rechtlich höchst bedenklich
In der Landesregierung NRWs hat sich die marktradikale Ideologie der FDP "Privat vor Staat" bei der geplanten Neuformulierung des § 107 GO durchgesetzt.
Aus der Wirtschaft wird bereits seit Jahren ein strategischer Angriff auf die Kommunalwirtschaft gefahren. In seiner Broschüre "Deckmantel Daseinsvorsorge" schreibt der Bundesverband der Deutschen Industrie, dass wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand im Grundsatz unzulässig und auf ein Mindestmaß herunter zu schrauben sei. Vor diesem Hintergrund ist es aus GRÜNER Sicht zu allzu offensichtlich, dass der BDI der Landesregierung bei der Novelle der Gemeindeordnung die Hand führt. "Politischer Arm des BDI in der Landesregierung ist die FDP", erklärte die Vorsitzende der GRÜNEN NRW Daniela Schneckenburger heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf. "Das Ergebnis: Aus Bürgervermögen soll Privatvermögen werden zu Lasten von Arbeitsplätzen und Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger. Dagegen halten wir GRÜNE fest, dass sich Gemeinden nicht auf ein kommerzielles Kalkül verkürzen lassen. Sie sind nicht einfach nur Unternehmen, sondern Dienstleister und Garanten der Daseinsvorsorge."
Die Kritik der GRÜNEN lässt sich vor allem an zwei Punkte festmachen:
* Die Landesregierung will die derzeit bestehende rechtliche Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Unternehmen abschaffen. So soll künftig für alle kommunalwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht mehr nur ein öffentlicher Zweck, sondern ein "dringender öffentlicher Zweck" notwendig sein - eine Anforderung, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Diese betrifft auch die Felder, die der Daseinsvorsorge zugeschrieben werden, etwa die Energie- und Wasserversorgung, den ÖPNV usw.
* Die Landesregierung will die Einführung einer "strengen" Subsidiaritätsklausel. Kommunen sollen sich grundsätzlich nur noch wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn andere, also private Unternehmen, den "dringenden öffentlichen Zweck" nicht genauso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Das heißt nichts anderes, als dass kommunale Unternehmen ständig aufs Neue belegen müssen, dass sie eine Aufgabe besser erledigen können als jedes andere Unternehmen. Ein Nachweis, der kaum zu erbringen ist.
Die Landesregierung bringt die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Unternehmen bewusst in Gefahr. Insbesondere kommunale Energieversorgungsunternehmen sind darauf angewiesen, auch außerhalb ihres Stadtgebiets tätig werden zu können.
Von einer "Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeit", wie es in dem Gesetzentwurf heißt, kann aus Sicht der GRÜNEN keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um einen Tod auf Raten für die kommunalen Unternehmen, weil durch den faktischen Nachrang der kommunalen Unternehmen deren Wettbewerbsfähigkeit behindert wird und diese somit Gefahr laufen, ganz aus dem Markt auszuscheiden. Damit aber würde letzten Endes sogar die im Grundgesetz geregelte kommunale Selbstverwaltungsgarantie gefährdet. Auch das ist offenbar politischer Wille dieser Landesregierung.
Die GRÜNEN in NRW lehnen daher diese Veränderung der Gemeindeordnung ab, mit der die Landesregierung zum Totengräber kommunaler Unternehmen wird. Die Landesregierung gefährdet damit auch die Möglichkeiten einer Haushaltssanierung notleidender Kommunen, indem nämlich gewinnbringende Handlungsbereiche privatisiert, verlustbringende Bereich aber weiterhin aus den kommunalen Kassen finanziert werden.
Die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf will die Gemeindeordnung ändern, in der die Rechtsgrundlage für Kommunen und Räte festgelegt ist. Geplant ist, dass die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von der Kommunalwahl entkoppelt wird und die Bürgermeisteramtszeit auf sechs Jahre verlängert wird. Gleichzeitig soll es für das Amt der Bürgermeister keine Stichwahl mehr geben, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erzielt.
Wird dieser Gesetzentwurf durchgesetzt, so haben auch in Hennef die Bürger das nachsehen, denn sie müssen einen Wahlkampf mehr über sich ergehen lassen. Gleichzeitig verlieren sie die Möglichkeit einer Stichwahl. Mit einer Bürgermeisterwahl ohne absolute Mehrheit wird bei den entkoppelten Wahlen und den dabei häufigen Wahlbeteiligungen von unter 50 % Zufallsentscheidungen über Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Tür und Tor geöffnet.
Verlieren wird nach diesen Plänen der Landesregierung die Bürgerschaft auch, weil sich die FDP mit ihrer Ideologie 'Privat vor Staat' durchsetzt und die Kommunen in Zukunft in ihrer wirtschaftlichen Betätigung massiv eingeschränkt werden. Eine Quersubventionierung von defizitären Bereichen wie dem ÖPNV wird dann künftig nicht mehr möglich sein und sich in steigenden Preisen auswirken. Kein Wunder, dass alle kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften und viele Kommunalpolitiker gegen diesen Unsinn Sturm laufen.
[Pressemitteilung]
[Fraktionsbeschluss der GRÜNEN im Landtag NRW]
[?Nur fair bringt mehr? - Stadtwerke in NRW für fairen Wettbewerb]
23. Januar 2007
Becker: FDP hat sich gegen alle Vernunft durchgesetzt
Zur Vorstellung der Reform der Gemeindeordnung erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
"Die FDP hat gewonnen und sich gegen alle Vernunft durchgesetzt. Verloren haben die kommunale Familie und die Bürgerschaft.
Verloren haben die Parteien vor Ort und die Bürgerschaft. Die einen Parteien verlieren, weil sie einen Wahlkampf mehr ertragen müssen und nicht mehr die Möglichkeit einer Stichwahl haben. Die anderen verlieren, weil sie einen Wahlkampf mehr organisieren und bezahlen müssen.
Verloren haben Demokratie und Bürgerschaft, weil deren Einfluss auf die Parteien und die Räte eben nicht durch Kumulieren und Panaschieren bei der Kommunalwahl gestärkt wurde und weil auch die Möglichkeiten für direkte Demokratie nicht wirklich ausgebaut und gestärkt wurden.
Verloren haben die Kommunen und die Bürgerschaft, weil sich die FDP mit ihrer Ideologie 'Privat vor Staat' durchgesetzt hat und die Kommunen in Zukunft in ihrer wirtschaftlichen Betätigung massiv eingeschränkt werden - Gewinne machen jetzt private Großkonzerne, und die Verlust bringenden Bereiche der öffentlichen Hand müssen künftig durch steigende Gebühren und Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden."
03. Februar 2006
Zur heutigen Pressekonferenz zum Thema "Gemeindeordnung" erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
"Die Pläne der Landesregierung sind ein Irrsinn. Sie bedeuten: Gewinne der öffentlichen Unternehmen werden zukünftig private Konzerne einstreichen, während auf der anderen Seite im Öffentlichen Personennahverkehr als Verlustbereich die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger steigen werden. Aus unserer Sicht müssen kommunale Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, im fairen Wettbewerb Verluste auszugleichen.
Wir lehnen es weiterhin strikt ab, dass die CDU-geführte Landesregierung ihre CDU-Bürgermeister ab 2009 bis 2017 absichern will, und dies sogar unter Wegfall einer demokratischen Stichwahl. Das Beispiel Schramma, der sich zwar als Kölner Karnevalsprinz eignet, nicht aber als Langzeitbürgermeister für die größte NRW-Stadt, sollte Warnung genug sein. Das Streben nach Machterhalt vor Ort ist ein denkbar schlechter Ratgeber.
Stattdessen müssen wir die Mitsprachemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ausbauen. Deshalb setzen wir klipp und klar auf die Einführung des Wahlverfahrens Kumulieren und Panaschieren auf kommunaler Ebene. Denn die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, auch bei Parteilisten eine Auswahl zu treffen, statt sie nur abzusegnen. Das ist gelebte Demokratie und überfordert auch in anderen Bundesländern niemanden. Was dort geht, geht auch in Nordrhein-Westfalen."
09. Januar 2006
Generalangriff auf Städte und Gemeinden
Die neue schwarz-gelbe Landesregierung will in 2006 gravierende Änderungen in der Kommunalverfassung durchsetzen, die zum einen die kommunale Selbstverwaltung und zum anderen die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Gemeinden empfindlich einschränken würden.
Angriff auf Selbstverwaltung
Als erstes soll offenbar das Gemeindewirtschaftsrecht beschnitten werden. § 107 soll so geändert werden, dass sich die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ?ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck nicht ebenso gut privatwirtschaftlich erfüllt werden kann?. Würde dies Realität, hätte es einschneidende Verschlechterungen der Finanzlage der bereits unter Finanznot leidenden Kommunen zur Folge. Städte wie Köln dürften dann nur noch unprofitable, defizitäre Aufgaben der Daseinsvorsorge mit ihren Unternehmen betreiben. Die Querfinanzierung aus profitablen Bereichen wäre verboten. Eine solche Politik unter der Parole ?Privat vor Kommune? schafft im übrigen nicht mehr Wettbewerb sondern befördert Konzentrationsprozesse und die Herausbildung von Oligopolen. Die europäische Liberalisierung des Strommarkts zeigt dies in drastischer Form. Die Folge wäre nicht nur eine weiteres Ausbluten der Kommunen, auch die örtliche Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk hätten Nachteile, wenn z.B. Stadtwerke als bedeutende Auftraggeber wegfallen. Die wettbewerbsfeindliche Diskriminierung kommunaler Unternehmen ist zugleich ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, deren wichtiger Bestandteil auch die wirtschaftliche Betätigung ist. Es geht um die faktische Existenz der Kommunen, daher müssen die Absichten der Landesregierung konsequent bekämpft werden.
Schwächung der Räte
In den 90er Jahren wurde in NRW das bis dahin geltende Gemeindeverfassungssystem der Doppelspitze (Gemeindedirektor / Bürgermeister) zugunsten von direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten abgeschafft. Die bisherigen Erfahrungen mit diesem System sind zwiespältig. Durch die Änderung entstanden relevante Inkonsistenzen in der Kommunalverfassung,wodurch die Rolle der Stadt- und Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister/Landrat geschwächt wurde. Das politische Ziel der liberal-konservativen Koalition besteht eindeutig darin, die Stadt- und Gemeinderäte weiter zu schwächen und die Position der Bürgermeister / Landräte zu Lasten der Räte mit mehr Macht auszustatten. Dazu sind folgende Änderungen in Vorbereitung:
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Die Amtszeit der Bürgermeister / Landräte soll von 5 auf 8 Jahre verlängert werden. Mit der Wahlzeitverlängerung soll eine Rücktrittsmöglichkeit verbunden sein.
Die Direktwahl der Bürgermeister / Landräte soll von der Wahl des Rates bzw. des Kreistages ab 2009 abgekoppelt werden.
Die Wahl soll in einem Wahlgang entschieden werden, so dass die relative Mehrheit bereits genügt. Ein Stichwahlverfahren soll entfallen.
Die Stellung der Bürgermeister soll in Hinsicht auf ihre Entscheidungs- und Verantwortungsabgrenzung zum Rat gestärkt werden; so soll dem Rat das Recht auf die Festlegung der Geschäftskreise für die Beigeordneten (Verwaltungsvorstand) genommen und die Organisationshoheit der Bürgermeister ausgeweitet werden.
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Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit direkt gewählten Bürgermeistern / Landräten als Hauptverwaltungsbeamte und auf Basis der grünen Programmatik, demokratischen Elemente in der kommunalen Selbstverwaltung ? vor allem die Beteiligung der Bürger/innen und der von ihnen gewählten Räte ? zu stärken, stoßen diese Vorhaben bei den grünen Kommunalpolitikern auf breite Ablehnung. Am 11. Februar wird sich damit der Landesparteitag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN befassen. Ablehnungsgründe sind:
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Die Rolle des Rates gegenüber dem Bürgermeister wird erheblich geschwächt; stattdessen wird schrittweise ein autokratisches Präsidialsystem mit dem Bürgermeister / Landrat als Kommunalfürsten etabliert. Der Dualismus zwischen Bürgermeister und Rat wird so verschärft.
Die Entkopplung der Wahlen (Bürgermeister / Rat) zerstört den demokratischen und politischen Zusammenhang zwischen dem Rat als Souverän der Bürgerschaft und dem direkt gewählten Verwaltungschef als ?Exekutive?, der den politischen Willen des Rates und damit der Bürgerschaft umzusetzen hat.
Die politische Einflussnahme der Bürgerschaft vermittelt über den Rat auf das Verwaltungshandeln unter Leitung des Bürgermeisters wird deutlich verringert.
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Folklore statt Selbstverwaltung?
So mutieren die Räte mehr und mehr zu ohnmächtigem, folkloristischem Beiwerk unter dem Diktat autokratisch agierender Bürgermeister / Landräte. Dies widerspricht grundsätzlich dem, sich in den letzten Jahrzehnten entwickelnden, Demokratie- und Autonomieverständnis mündiger Bürger/innen und wird der Politikverdrossenheit Vorschub leisten. Darüber hinaus spricht dagen:
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Ein regelmäßiger zusätzlicher Wahlkampf erzeugt unnötig zusätzliche Kosten
In der Praxis führen diese Änderungen zur Benachteiligung der kleineren Parteien. Vor allem durch Verzicht auf eine Stichwahl wird einer Fokussierung auf die vermeintlichen ?Volksparteien? und ihre Bürgermeisterbewerber betrieben. Dies widerspricht der gesellschaftlichen Realität, die sich durch stärker ausdifferenzierte politische Milieus auszeichnet, die über ihre jeweiligen Gruppierungen auch demokratisch teilhaben wollen.
Sinkende Wahlbeteiligung
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Reformen überfällig
Wahlzeitpunkt und Amtszeit von Rat und Bürgermeister müssen synchron bleiben. Reformen der Gemeindeordnung sind tatsächlich überfällig, um die Arbeitsbedingungen der Räte zu verbessern und demokratische Rechte zu stärken. Dazu gehört die Möglichkeit der Abwahl der Bürgermeister / Landräte einschließlich eines konstruktiven Misstrauensvotums durch ein Bürgerbegehren / Bürgerentscheid.Die Direktwahl der Bürgermeister/Landräte kann nicht durch die relative Mehrheit im ersten Wahlgang entschieden werden. Wenn notwendig, muss der zweite Wahlgang erhalten bleiben. Zukünftig sollten aber dann alle Bewerber des ersten Wahlgangs berechtigt sein, erneut zu kandidieren. Dies stärkt die Einflussnahme der kleineren Parteien, die durch politische Vereinbarungen mit einer größeren Partei, deren Bewerber dann stützen und den eigenen für den zweiten Wahlgang zurückziehen. Die Leitung der Ratssitzung durch den (Ober)Bürgermeister hat sich nicht bewährt. Stattdessen sollte der Rat aus seiner Mitte ein Präsidium zur Leitung der Ratssitzungen und Repräsentanz des Rates nach außen wählen. Dem Präsidium können die ehrenamtlichen Bürgermeister/innen angehören. Hingegen soll die Aufgabe des (Ober)Bürgermeisters darauf konzentriert sein, die Verwaltung zu leiten und gegenüber Rat und Bürgerschaft zu vertreten. Ein Stimmrecht im Rat steht ihm nicht zu. Diese sind die Mindestanforderungen an eine konstruktive Renovierung der Gemeindeverfassung.
2006 droht eine heiße Kontroverse zur Verteidigung der kommunalen Demokratie.
05. Januar 2006
Horst Becker: Schwarz-gelb macht Bürgermeister zu Sonnenkönigen
Zu den bekannt gewordenen Plänen der Koalition zur Änderung der Gemeindeordnung NRW erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
"Mit diesen Plänen gestaltet die Koalition eine Machtfülle für die Bürgermeister, die den bisherigen Kommunalfürsten einen gleitenden Übergang zu kleinen Sonnenkönigen ermöglicht. Das bedeutet eine enorme Schwächung der Räte und damit der Demokratie in den Kommunen, also einen Rückfall in den kommunalen Absolutismus.
Wir sprechen uns entschieden gegen eine Abkoppelung der Wahl sowie der Verlängerung der Bürgermeister-Amtszeit auf acht Jahre und den Verzicht auf eine Stichwahl aus. Denn beides hat gravierende Folgen: Die Entkopplung der Wahlen (Bürgermeister/Rat) zerstört den demokratischen und politischen Zusammenhang zwischen dem Rat als Souverän der Bürgerschaft und dem direkt gewählten Verwaltungschef als 'Exekutive', der den politischen Willen des Rates und damit der Bürgerschaft umzusetzen hat. Außerdem werden damit zusätzliche Wahlen und damit verbundene Kosten in den Kommunen produziert. Zusätzlich ist dann bereits eine Amtszeit als Bürgermeister ausreichend, um danach eine Pension zu erhalten ? offensichtlich ein wesentlicher Grund für den Vorstoß der CDU!
Erfahrungen aus Süddeutschland zeigen zudem, dass bei den dort von den Stadtratswahlen entkoppelten Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Wahlbeteiligung noch niedriger ist, als bei gekoppelten Wahlen. Im Saarland überlegt man bereits, Bürgermeister- und Ratswahlen wieder zu koppeln.
Geradezu skandalös ist es, wenn in Zukunft nicht mehr die Räte, sondern die Bürgermeister die Arbeitsbereiche der Dezernenten bestimmen können. Damit fällt eine weitere Machtkontrolle der Bürgermeister weg. Denn Dezernenten, denen nach der Gemeindeordnung für ihren Geschäftsbereich auch ausdrücklich das Recht eingeräumt wird, dem Rat eine abweichende Meinung mitzuteilen, laufen in Zukunft Gefahr, auf andere Geschäftsbereiche strafversetzt zu werden.
Alles in allem zeigt sich, wie verheerend sich das Regierungshandeln von Schwarz-Gelb auf diee Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung auswirkt. Offensichtlich steht eine Art Kungelgeschäft zwischen CDU und FDP dahinter - zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die FDP kommt den CDU-Bedürfnissen nach langfristiger Absicherung ihrer Machtinteressen auf der Ebene der Bürgermeister- und Landratsebene entgegen. Dafür übernimmt die CDU die FDP-Position und schränkt das Recht der Kommunen auf wirtschaftliche Betätigung (§ 107 GO NW) drastisch ein, auch gegen den erklärten Willen der eigenen Kommunalpolitiker und der kommunalen Spitzenverbände."
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