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Da wir den den Prozess des Cross-Border-Leasing-Geschäfts und die Gründung einer GbR im Rhein-Sieg-Kreis stets kritisch begleitet haben, fühlen wir uns durch die aktuellen Entwicklungen in unserer Ansicht bestätigt.
Im Angesicht der momentanen Situation hat unserer Fraktionssprecher Matthias Ecke der Verwaltung folgende Fragen zur Beantwortung gestellt:
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Wie schätzt die Verwaltung die gegenwärtigen Unsicherheiten in der amerikanischen Rechtssprechung bei der obersten Steuerbehörde (IRS) bezüglich der Rechtsmäßigkeit der Cross-Border-Leasing-Geschäfte ein?
Wann kann die Verwaltung den vollständigen Vertragstext in beglaubigter deutscher Übersetzung, inklusive der Namen, Adressen und Gesellschafter der in der USA gegründeten Trusts den Ratsmitgliedern übergeben?
Kann die Verwaltung rechtsverbindlich ausschließen, dass im Zusammenhang mit dem Cross-Border-Leasing-Vertrag dem deutschen Staat Steuernachteile entstehen?
Welche Folgen hätte die Erhebung einer deutschen Quellensteuer auf das Cross-Border-Leasing-Geschäft für die Stadt Hennef?
Da es nach Abschluss eines Vertrages zwei Eigentümer der Kläranlagen und Kanäle geben wird, ist davon aus zu gehen, dass beide Eigentümer die Anlagen der Abschreibung zuführen werden. Wer trägt die Kosten dieser doppelten Abschreibung? Ist (rechtsverbindlich) ausgeschlossen, dass die Gebührenzahler die Kosten übernehmen werden?
Wie schätzt die Verwaltung es ein, dass der Barwertvorteil des Cross-Border-Leasing-Geschäfts dem Gebührenhaushalt des Abwasserwerks zugeführt werden muss?
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Christian Gunkel
Fraktionsgeschäftsführer
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