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Mit seinem heute veröffentlichten Schreiben an das NRW-Verkehrsministerium weist Bundesverkehrsminister Raumsauer die vom Land NRW beantragte Einschränkung der Betriebsgenehmigung am Flughafen Köln/Bonn zurück und verhindert damit das angestrebte Passagier-Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr.
Im April hatte das Landeskabinett gemäß der Festlegung im rot-grünen Koalitionsvertrag ein Passagier-Nachtflugverbot für Köln/Bonn beschlossen und dem zuständigen Bundesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das Berliner Verkehrsministerium berücksichtigt in seiner schriftlichen Begründung nicht die aktuelle Rechtsprechung des EUGH, die festgestellt, dass die zuständigen Behörden diese rechtlichen Rahmenbedingungen festsetzen können.
Minister Ramsauer, der noch zu Jahresbeginn erklärt hatte, „dass es richtig sei, dass die Bundesländer vor Ort festlegen, welche Betriebszeiten an Flughäfen zulässig sind“, hält seine Ankündigung nicht ein, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wirksam vor nächtlicher Lärmbelastung zu schützen.
Damit trifft die von den GRÜNEN im Frühjahr geäußerte Vermutung ein, dass die Bundesregierung dieses Thema bewusst hinter die NRW-Landtagswahl ziehen will, um es dann abschlägig zu entscheiden. Damit wird dieses Thema zu einer der wichtigen politischen Auseinandersetzung für die Region im Bundestagswahlkampf 2013. Über ein Passagier-Nachtflugverbot am Köln/Bonner Flughafen entscheiden nun die Wählerinnen und Wähler im September 2013.
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