Wie einfach ist es zu wechseln?

Denkbar einfach: Wenn Sie sich durch Ausfüllen und Absenden eines Stromlieferauftrages für einen neuen Anbieter entschieden haben, kündigt dieser für Sie Ihren bisherigen Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (in der Regel vier bis sechs Wochen) werden Sie übergangslos Kunde Ihres neuen Lieferanten. Der Strom fließt ohne Unterbrechung, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wechselgebühren sind gesetzlich verboten.

 

Was ist mit Abschlägen, die bereits an den alten Stromlieferanten geleistet wurden?

Schon gezahlte Abschläge werden in der Abschlussrechnung Ihres bisherigen Stromversorgers verrechnet.

 

Muss ich zum Wechseltermin meinen Stromzähler ablesen?

Wenn möglich, halten Sie bitte zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand bereit und melden diesen Ihrem Netzbetreiber.

 

Was mache ich, wenn mir mein bisheriger Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag oder einen Anschlussnutzungsvertrag zur Unterschrift zuschickt?

Schicken Sie diesen Ihrem neuen Anbieter zu, dieser prüft ihn und unterschreibt dann in Vollmacht für Sie. Dieses Vorgehen stellt eher eine Ausnahme dar, bald ist es gesetzlich untersagt.

 

Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich meinen Stromanbieter wechsele?

Nur für den Fall, dass Sie Ihre Stromrechnung vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

 

Kann ich auch zu Ökostrom wechseln, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?

Sofern die Stromversorgung des Hauses nicht zentral verwaltet wird (was eine Ausnahme wäre), ist es jederzeit möglich zu einem Ökostromanbieter zu wechseln. In aller Regel schließen Sie als Mieter einen Stromliefervertrag ab. Der Vermieter hat damit nichts zu tun. Deshalb können Sie Ihren Anbieter auch jederzeit wechseln. Der Vermieter hat dabei weder Mitspracherecht noch muss er informiert werden.

 

Muss ich eine Mindestverbrauchsmenge an Strom abnehmen?

Nein, Sie bezahlen nur den Strom, den Sie verbraucht haben.

 

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Nein, vorhandene Stromzähler und Stromleitungen werden weiterhin genutzt, sie sind und bleiben Eigentum des Netzbetreibers. Für die Nutzung zahlen die neuen Anbieter entsprechende Gebühren, die bereits im Strompreis enthalten sind.

 

Wer liest den Zähler ab?

Der Zähler wird im Rahmen eines üblichen Verfahrens vom örtlichen Netzbetreiber einmal jährlich ermittelt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern oder nur wie bisher auch, dem Netzbetreiber den Zählerstand auf einer vorher zugesandten Postkarte mitteilen. Die abgelesenen Werte sind Grundlage Ihrer Verbrauchsabrechnung, die Ihnen dann einige Zeit später Ihr neuer Anbieter zusendet.

 

Muss ich nach einem Wechsel zu einem Ökostromanbieter mit mehr Stromausfällen rechnen?

Nein. Die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung in der bisherigen Qualität gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich zu einer lückenlosen Stromversorgung verpflichtet. Weder Ihr Anbieterwechsel noch die Qualität des Ökostroms hat Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.

 

Wer ist für Wartung und technische Störungen zuständig, wenn ich Kunde bei einem Ökostromanbieter bin?

Bei allen technischen Fragen, die Ihren unmittelbaren Hausanschluss betreffen, bleibt Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes und damit auch für den Anschluss Ihres Hauses verantwortlich ? unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom beziehen.

 

Wenn ich bei meinem Ökostromanbieter kündige, woher bekomme ich dann meinen Strom?

Sie werden übergangslos wieder von Ihrem örtlichen Versorger beliefert, sollten Sie sich nicht für einen neuen Anbieter entscheiden.

 

Kann ich auch zu einem Ökostromanbieter wechseln, wenn ich eine Fotovoltaikanlage auf meinem Dach betreibe?

Ja. In diesem Fall haben Sie zwei Verträge: einen Stromliefervertrag zur Deckung Ihres Eigenbedarfs und einen, der die Einspeisevergütung regelt. Ihren Stromliefervertrag können Sie mit jedem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Ihr Einspeisevertrag bleibt von diesem Wechsel unberührt. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zu bezahlen, unabhängig von der Frage, von welchem Anbieter Sie Ihren Strom beziehen.

 

Welche Ökostromer sind zu empfehlen?

Das Aktionsbündnis Atomausstieg selber machen empfiehlt den Verbrauchern die vier Ökostromanbieter Lichtblick, Elektrizitätswerke Schönau, Naturstrom und Greenpeace Energy. Grund: Alle vier sind nicht mit Betreibern von Atom-und Kohlekraftwerken verflochten und verkaufen ausschließlich ?grünen Strom?, das heißt: Der Strommix des Anbieters setzt sich zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien zusammen. 50 Prozent dürfen auch aus gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen. Und zu guter Letzt liefern die vier Ökostromer im gesamten Bundesgebiet.

 

Für weitere Infos steht Ihnen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr die bundesweit kostenfreie Hotline (für Anrufe aus dem deutschen Festnetz) der Ökostromanbieter zur Verfügung unter 0800/7626852

 

Das Aktionsbündnis Atomausstieg selber machen erreichen Sie unter

www.atomausstieg-selber-machen.de

 

Die Internetseiten der empfohlenen Ökostromanbieter:

www.naturstrom.de • www.lichtblick.dewww.ews-schoenau.dewww.greenpeace-energy.de

 

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