Natur- und Landschaftsschutz

Die besondere Struktur unserer Stadt mit ihrem Zentralort und 100 Dörfern und Weilern richtet besonders hohe Ansprüche an den Naturschutz. Der Hennefer Naturraum mit ökologisch wertvollen Naturschutzgebieten  in landschaftlich reizvoller Umgebung, FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) und Landschaftsschutzgebieten verlangt ganz besondere Anstrengungen, um diese Naturlandschaft auch für kommende Generationen zu erhalten. Die derzeit laufenden Verfahren zur Aufstellung des ersten Hennefer Landschaftsplans sowie zum Natur- und Landschaftsschutzgebiet Siegaue bieten hervorragende Möglichkeiten, Natur und Landschaft im ökologischen Sinne weiterzuentwickeln. Dabei sind die Ansprüche des Arten- und Biotopschutzes, aber auch der naturnahen, landschaftsbezogenen Erholung aufeinander abzu-stimmen.

 

Das bedeutet konkret:

? Die Vernetzung von Waldbiotopen durch Heckenstrukturen z.B. im Bereich von Wirtschaftswegen zwecks Schaffung großräumiger Biotopverbundsysteme. Diese  verbessern  die Lebensbedingungen bedrohter und seltener Pflanzen und Tiere in unserer Stadt und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas. 

? Ausweisung sowohl von Natur-Rückzugsräumen als auch von Vorrangzonen für die Erholung

? Landschaftsschutzgebiete dürfen nicht zu Bauerwartungsland abgewertet werden!

? Trotz  scheinbar ausreichenden Baumbestandes müssen gerade die älteren Bäume in unserer Stadt gemäß unserer Baumschutzsatzung  besonderen Schutz genießen. Ohne Bäume wäre menschliches Leben auf unserem Planeten nicht möglich! Deshalb muss Baumschutz auch in der Bauleit-planung stärkere Beachtung finden. Baumfällaktionen dürfen zukünftig nur noch aus Sicherheitsgründen, nicht mehr aus ökonomischen oder persönlichen Gründen erfolgen.

? Heranführung von Kindern und Jugendliche an die Naturschönheiten durch Lehrpfade und Führungen

? Bei Flächenveräußerung und -verpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen müssen die Landwirte auf eine naturschonende Wirtschaftsweise verpflichtet werden.

? Das Engagement von Ehrenamtlichen bei der Grünflächenunterhaltung, wie z.B. Baum- und Grünflächenpatenschaften sowie der Einsatz von Heimatvereinen und Schulinitiativen muss weiter gefördert werden.

? Verbesserung der Wohnqualität durch Fördermaßnahmen zur individuellen Hausbegrünung

? Bestehende Grün- und Freiflächen sind als solche unbedingt zu erhalten; überalterte Anlagen müssen runderneuert werden.

 

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